Die neuen Regeln gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach dem 31. Dezember 2012 beenden. Die Lehrlingsvereinbarung läuft vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2014. Die jüngste Vereinbarung von IG Metall und VGZ führte zu einer Lohnanpassung der Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie. Um die Lohnunterschiede zwischen Festangestellten und Leiharbeitnehmern so gering wie möglich zu halten, werden Leiharbeitnehmer zuzuschlägen. Diese Zuschläge steigen mit der Dauer des Aufenthalts der Arbeitnehmer in den Betrieben. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. Am 19. Mai 2012 begrüßte der Vorsitzende von Südwestmetall, Rainer Dulger, den jüngsten Kompromiss in der Metallindustrie (siehe Pressemitteilung). Seiner Ansicht nach ließ die neue Vereinbarung den Unternehmen Raum, flexibel mit den Vorschriften über die Bindung neu qualifizierter Lehrlinge und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern umzugehen.
Der Südwestmetall-Vorsitzende betonte zudem, dass die Lohnerhöhung von 4,3 Prozent die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Branche widerspiegele, von der die Beschäftigten profitierten. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten. Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Im Mai 2012 unterzeichneten die Sozialpartner der deutschen Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg einen neuen Tarifvertrag. Die Beschäftigten in der Industrie erhalten Lohnerhöhungen, und die Vereinbarung sieht auch neue Regelungen für Leiharbeitnehmer und Auszubildende in metallverarbeitenden Betrieben vor. Sie hat eine Laufzeit von 13 Monaten und dient als Pilotvereinbarung für andere Regionen. Ende desselben Monats wurde außerdem eine gesonderte Vereinbarung über Leiharbeitnehmer in der Branche geschlossen.