Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung schriftlich zu übermitteln. Die Beschäftigungsbedingungen sind hauptsächlich durch Satzungen, Tarifverträge und Betriebsratsverträge geregelt. In der Regel darf der Arbeitsvertrag nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von diesen Bestimmungen abweichen. Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, sollte eine Fassung des Arbeitsvertrags in deutscher Sprache abgefasst werden. Dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die abstrakte Titelübertragung dominiert die gesamte BGB und ist entscheidend für das Verständnis, wie sie mit Rechtsgeschäften wie Verträgen umgeht. So wird beispielsweise im Rahmen des BGB-Systems das Eigentum nicht durch einen Kaufvertrag übertragen, wie in einigen anderen Rechtsordnungen (z. B. Frankreich, Italien usw.). Stattdessen verpflichtet der Kaufvertrag den Verkäufer lediglich, das Eigentum an der verkauften Sache an den Käufer zu übertragen, während der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Käufer erlangt nicht automatisch eigentum durch den Kaufvertrag, während der Verkäufer nicht automatisch das Eigentum an dem Geld erlangt hat. Art.
433 BGB besagt ausdrücklich diese Verpflichtung des Verkäufers sowie die Verpflichtung des Käufers, den vereinbarten Preis zu zahlen und das, was er gekauft hat, zu übernehmen. So haben Verkäufer und Käufer gerade gegenseitige Zusagen gemacht und gegenseitige Verpflichtungen erhalten. Für die Eigentumsübertragung ist ein weiterer Vertrag erforderlich, der durch ss. 929 ff. geregelt wird. So interpretiert das deutsche Zivilrecht bei einem einfachen Kauf von waren, die sofort in bar bezahlt werden, die Transaktion als (mindestens) drei Verträge aus: den Kaufvertrag selbst, der den Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an dem Produkt auf den Käufer und den Käufer zur Zahlung des Preises zu übertragen; einen Vertrag, der das Eigentum an dem Produkt auf den Käufer überträgt und damit der Verpflichtung des Verkäufers nachkommt; und einen Vertrag, der das Eigentum an dem Geld (Rechnungen und Münzen) vom Käufer auf den Verkäufer überträgt und damit der Verpflichtung des Käufers nachkommt. Dies ist die Hauptkritik jener Jurisdiktionen, die dem gegenteiligen System folgen, dem kausalen System der Titelübertragung (Germ: Kausalprinzip oder Prinzip der kausalen Tradition), das der kanonischen Rechtsmaxime solo konsenspflichtigt folgt, nach der die Begegnung der Geister in einem Kaufvertrag ausreicht, um Verpflichtungen zu schaffen und Titel zu vermitteln. Dazu gehören vor allem Jurisdiktionen, die vom Napoleonischen Kodex übernommen oder beeinflusst wurden, z. B. Frankreich, Louisiana, Quebec, Portugal, französischsprachiges Afrika, ein großer Teil Lateinamerikas usw. Straffung und Vereinheitlichung von Vertragsabschluss- und Bearbeitungsverfahren In der Regel wird der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen.
Ein befristeter Vertrag ist möglich, sofern die Laufzeit vor Beginn der Beschäftigung schriftlich vereinbart wird. Ein befristeter Vertrag endet automatisch ohne schriftliche Kündigung am Ende seiner Laufzeit. Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, von denen einige gesetzlich festgelegt sind (z. B. vorübergehende Erhöhung des Arbeitsvolumens, Ersatz eines Arbeitnehmers während des Elternurlaubs). Liegen keine objektiven Gründe vor, so ist die befristete Beschäftigung auf eine Höchstdauer von zwei Jahren begrenzt, sofern kein früherer Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber bestand. Wenn die Parteien die Beschäftigung nach Ablauf des befristeten Vertrags fortsetzen, gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen. Das heißt nicht, dass Verträge in Deutschland für die Betroffenen komplizierter sind. Vor allem die Verträge des Alltags unterscheiden sich nicht von denen in anderen Ländern in ihrem äußeren Erscheinungsbild. Wenn z. B.
jemand eine Zeitung an einem Kiosk kauft, ohne dem Verkäufer ein einziges Wort zu sagen, werden alle drei oben genannten Verträge ausgeführt und können so ausgelegt werden, dass sie aus dem Verhalten der Parteien ausgeführt wurden. Anpassung eines Standardrahmens für bestimmte Arten von Verträgen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht vorgesehen sind oder dort nicht angemessen behandelt werden.